Die Quellsteuer in Deutschland, auch als Kapitalertragsteuer bekannt, ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt an der Quelle – also bei der auszahlenden Stelle – erhoben wird. Sie betrifft vor allem Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zur deutschen Quellsteuer.
In Deutschland wird die Quellsteuer als Kapitalertragsteuer bezeichnet und beträgt pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv ergibt sich damit ein Steuersatz von etwa 26,375% (ohne Kirchensteuer).
Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der auszahlenden Stelle (z.B. Bank, Kapitalgesellschaft) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für den Anleger bedeutet dies, dass die Steuer automatisch abgezogen wird und keine separate Steuererklärung für diese Einkünfte notwendig ist.
Der Kapitalertragsteuer unterliegen in Deutschland unter anderem:
Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag (Freibetrag) von 1.000 Euro (Stand 2024), für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2.000 Euro. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.
Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Sie können den Gesamtbetrag auch auf mehrere Banken aufteilen. Ohne Freistellungsauftrag wird die Kapitalertragsteuer automatisch auf alle Erträge erhoben.
Wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (10.908 Euro für 2023), können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie Ihre Bank anweisen, keine Kapitalertragsteuer einzubehalten – unabhängig von der Höhe Ihrer Kapitalerträge.
Die NV-Bescheinigung ist besonders relevant für:
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, können Sie in Ihrer Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer.
In diesem Fall erhalten Sie die Differenz zwischen der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer und Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz zurück.
Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl im Ausland als auch in Deutschland Steuern erhoben werden. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.
Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann in der Regel auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden, allerdings nur bis zur Höhe der in Deutschland anfallenden Steuer auf diese Einkünfte. Übersteigt die ausländische Quellensteuer die deutsche Steuer, kann der übersteigende Betrag nicht erstattet werden.
Bei Festgeld- und Tagesgeldkonten werden die Zinsen in der Regel jährlich gutgeschrieben und unterliegen dann der Kapitalertragsteuer. Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch einbehalten, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Bei Dividendenzahlungen wird die Kapitalertragsteuer direkt von der ausschüttenden Gesellschaft oder der depotführenden Bank einbehalten. Seit 2009 werden auch Kursgewinne beim Verkauf von Aktien mit der Abgeltungsteuer belastet, unabhängig von der Haltedauer.
Bei Investmentfonds werden sowohl Ausschüttungen als auch die sogenannte Vorabpauschale (bei thesaurierenden Fonds) besteuert. Seit 2018 gilt zudem eine Teilfreistellung für Fonds, die bestimmte Aktienquoten erfüllen.
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, die Steuerlast auf Kapitalerträge zu optimieren:
Bei Zinsblick Lauderdale unterstützen wir Sie dabei, Ihre Geldanlage steuereffizient zu gestalten. Unsere Experten berücksichtigen bei der Anlageberatung auch steuerliche Aspekte und helfen Ihnen, die verschiedenen Freibeträge und Optimierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Wir beraten Sie gerne zu: